Regionalbauernverband RBV Döbeln – Oschatz e. V.
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07.01.2014

Flächenbilanz für 2013 nach Düngeverordnung nicht vergessen

Gemäß Düngeverordnung ? 5 haben Landwirtschaftsbetriebe jährlich bis zum 31.März für das abgelaufene Düngejahr einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphor als Flächenbilanz zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen.

Der Mehrjährige zusammengefasste betriebliche Vergleich (Düngeverordnung ? 6) umfasst bei N mindestens die letzten drei Jahre und bei P mindestens die letzten sechs zurückliegenden Jahre. Der betriebliche Stickstoffüberschuss im Durch-schnitt der Jahre 2011, 2012 und 2013 von 60 kg/ha darf nicht überschritten sein. Für P2O5 gilt die Grenze von 20 kg/ha im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2013.
Das Düngejahr muss in jedem Fall zwölf Monate umfassen. Für die Erstellung des betrieblichen Nährstoffvergleiches kann das Kalenderjahr als Düngejahr herangezogen werden. Der gewählte Berechnungszeitraum sollte über die Jahre beibehalten werden. Das Erstellen der Flächenbilanz kann mithilfe des Programms Befu durchgeführt werden.

Zu beachten ist, dass für die Aufzeichnung der Ausgangsdaten und der Ergebnisse der Nährstoffvergleiche eine Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren nach Ablauf des Düngejahres besteht.






Link:  
Befu - Programm
Orientierungswerte



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