Regionalbauernverband RBV Döbeln – Oschatz e. V.
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06.06.2014

Kennarten auf dem Grünland bestimmen

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Die Außenstelle Döbeln des Landesamt für ULG führte heute eine Unterweisung/Schulung zu den Grünlandmaßnahme GL 1 a-c durch.

Kennarten wurden bestimmt. Gefunden wurden auf der Wiese direkt bei Döbeln allerhand Kennarten wie z. B. Silber-Fingerkraut, Rauer Löwenzahn, Scharfer Hahnenfuß, Gewöhnlicher Hornklee, Tüpfel-Johanniskraut, Kratzdistelarten, Wiesen-Labkraut, Margerite, Schafgarbe, Rotklee, Wiesen-Sauerampfer, Gamander-Ehrenpreis, Wiesen-Glockenblume, Wiesen-Storchschnabel und Spitz-Wegerich.
Diese Wiese wäre also für eine GL 1C Maßnahme durchaus geeignet.
Außerdem wurde demonstriert wie eine Bonitur zu erfolgen hat.
Es müssen Erfassungslinien gezogen werden, entweder die längste Diagonale des Schlages oder Teillinien- auf denen die Pflanzen dann gefunden werden müssen.

Ich empfehle jetzt schon jedem Landwirt, der diese Maßnahme, vor allem GL 1b oder 1c nutzen will, sich umfassend in der Anweisung zu informieren. Die Bonitur der Fläche hat nach bestimmten Kriterien zu erfolgen!

Meine Befürchtungen, dass sich die Landwirte wegen zuviel Bürokratie an den Maßnahmen nicht beteiligen, wird hoffentlich nicht in Erfüllung gehen. Wollen wir doch die der Landwirtschaft zustehenden Mittel auch ausschöpfen.




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