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25.02.2015
Erwerb Sachkunde Pflanzenschutz - neuer Termin
Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14.02.2012 sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Fort- und Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen.Für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 14.02.2012 sachkundig gewesen sind, beginnt der Dreijahreszeitraum am 01.01.2013.
Für Personen, die sich ab dem 14.02.2012 in einer Aus-, Fort- und Weiterbildung befanden bzw. befinden, beginnt der Zeitraum ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises.
Teilnahme an der Veranstaltung nur mit Anmeldung, da unsere Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt ist.
Siehe Termine: 20.03.15