Regionalbauernverband RBV Döbeln – Oschatz e. V.
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31.03.2017

Informationsveranstaltung mit interessanten Themen

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Verbandsjurist Jens Pfau referierte gestern im Hotel ”Zum Nicolaner“ Obergoseln zum Thema: ”Aktuelle Rechtssprechung zum Jagdrecht.
Interessant und kurzweilig sprach er über die Besonderheiten der Jagdgenossenschaft.
Er erinnerte die Anwesenden, dass die Satzung an ? 21 SächsJagdVO angepasst werden musste.

Ein ständig nachgefragtes Thema wurde ”beleuchtet“: die Mitgliedschaft in der Berufgenossenschaft.
Pfau verwies darauf, dass das Wechseln zur VerwaltungsBG auf Antrag möglich ist, ein Zurück aber nicht geht.

Eine Pflicht der Jagdgenossenschaft ist das Führen eines Jagdkatasters. Die Daten sind nun durch den Einsatz des Berufstandes um 90 % ermäßigt einholbar.
Das entsprechende Programm zur Führung kann über den SLB bezogen werden.

Ein weiteres Thema - Wildschäden – wurde angesprochen. Die Kernaussage:
”Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört … , durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen. … Hat der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den Jagdpächter. Die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bleibt bestehen, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.“

Gleichzeitig verwies der Jurist, auf die sofortige Anzeigepflicht des Schadens durch den Geschädigten.
Auch gab er Anstöße zur Gestaltung des Jagdpachtvertrages.

Im Anschluss sprach Revierförster Dirk Tenzler über Wildschäden im Wald.
Er zeigte sehr anschaulich an Bilder den Verbiss an Jungbäumen durch Reh bzw. Hase, wobei der Hasenverbiss nicht ersatzpflichtig ist.
Dabei erinnerte er:
 Landwirtschaft: Schaden und seine Auswirkungen treten im selben Jahr auf
 Forstwirtschaft: Schaden und Schadensauswirkung liegen oft Jahre oder Jahrzehnte auseinander (außer die Pflanzen wurden vollständig vernichtet oder der Ausfall steht kurz bevor)
Tenzler gab n nachvollziehbaren Beispielen zu bedenken, dass der Schaden aber manchmal nicht so hoch ist, wie der Schätzvorgang.
Ein MITEINANDER REDEN ist oftmals sehr hilfreich!




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