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30.05.2011
Stromsteuerentlastung
Änderungen bei der Stromsteuerentlastung ab 2011Seit 01.01.2011 ist eine Änderung des Stromsteuergesetzes in Kraft getreten. Sie beinhaltet auch für Betriebe der Land und Forstwirtschaft Änderungen, wie z.B.:
- Ab dem 01. Januar 2011 verringert sich die Steuerentlastung von bisher 0,82 Cent/kWh auf 0,513 Cent/kWh (5,13 EUR/MWh).
- Mindestauszahlungsbetrag von 250 Euro muss erreicht werde.
- Die bisherigen Erlaubnisscheine haben zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit verloren. Ab 2011 gibt es die Stromsteuererstattung nur auf Antrag und nach Ablauf des Kalenderjahres.
- Die Anträge sind beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen