Regionalbauernverband RBV Döbeln – Oschatz e. V.
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10.07.2011

Änderung bei der Antragsbearbeitung investive Förderung

mit Wirkung vom 01.07.2011 wurde im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein neues Verfahren zur Bearbeitung der Förderanträge nach Richtlinie LuE/2007, Teil A (investive Förderung) eingeführt.
Die Förderberatung, die Antragsannahme, das Einlesen der Feldblock-CD sowie die Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit verbleiben auch zukünftig bei den LfULG-Außenstellen.
Die Antragsbearbeitung bis hin zur Bewilligung wird zukünftig vorrangig vom LfULG-Referat 33 (Dresden-Klotzsche) bearbeitet. Die Prüfung des Antrages erfolgt somit am gleichen Ort wie die Bewilligung. Dabei ist zu beachten, dass die Bewilligungsstelle den Antrag im Falle mangelhafter oder unvollständiger Antragsunterlagen nach der dritten Nachforderung bzw. Überarbeitung ablehnen kann. Zukünftig wird es auch keine Ergänzungsbewilligungen geben. Die Pflicht zur Einholung der Kreditbereitschaftserklärung liegt beim Antragsteller. Nach dem Stellen eines Auszahlungsantrages dürfen keine weiteren Unterlagen (Rechnungen) eingereicht werden. Für jede einzelne Maßnahme sollte ein eigener Aus-zahlungsantrag gestellt werden.
Bezüglich der Auszahlungen und Vor-Ort-Kontrolle gibt es keine Änderungen. In den folgenden Zahlungspausen (von der EU vorgegeben) erfolgt keine Mittelauszahlung:
15.03.-01.04.; 15.06.-01.07.; 15.09.-15.10. und 15.12.-01.01.
Ziel der Verfahrensänderung, so das SMUL, ist die Verkürzung der Bearbeitungszei-ten. Für inhaltliche Fragen wird es im LfULG-Referat 33 einen fachkundigen Ansprechpartner geben.
Die Förderrichtlinie LuE/2007, Teil A wird aufgrund der geplanten Veränderungen überarbeitet und in Kürze im Internet veröffentlicht.

Die Antragstellung für die investive Förderung ist bis zum 30.06.2013 möglich; d.h. bis zu diesem Termin müssen die Antragsunterlagen vollständig im LfULG-Referat 33 vorliegen. Die Bewilligung von Förderanträgen endet zum 31.12.2013. Verwendungsnachweise können noch bis zum 30.06.2015 bei der zuständigen Be-hörde eingereicht werden.

Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf die SMUL-Information ”Hinweise zur Vorlage von Vergleichangeboten unter Anwendung des Vergaberechts“ hinwei-sen. Schwere Verstöße gegen diese Verpflichtung zur Einholung von mehreren ver-gleichbaren Angeboten oder zur Durchführung einer förmlichen Ausschreibung kön-nen zum Förderausschluss führen. Die Information ist unter www.smul.sachsen.de/Foerderung/143.htm abrufbar.





Link:  
www.smul.sachsen.de/Foerderung/143.htm



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