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06.09.2011
Förderung Führerscheinausbildung (T) für Lehrlinge
Voraussetzungen:- Geschäftssitz des kleinen- oder mittelständigen Unternehmens im Freistaat Sachsen
- Registriertes Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen stelle
Fördermöglichkeiten:
- Lehrgangskosten (Fahrschulausbildung) max. 600,00 €
- 80 % der Fahrtkosten je Lehrgangswoche (1 Ab - und Anreise)
- Zuschuss von 9,00 € pro Nacht bei gewünschter Unterbringung im hauseigenen
lnternat
Die Antragstellung zur Förderung übernimmt die Ländliche Bildungsgesellschaft Canitz mbH.
Nach Abschluss erfolgt die Rechnungslegung abzüglich der Forderung über den
Ausbildungsbetrieb.
Die Anmeldung erfolgt über die Fax-Vorlage auf der Rückseite. Weitere lnformationen erhält
der Auszubildende durch die Zusendung des Fahrschulantrages.
Die Ausbildung der Klasse B (PKW) ist ebenfalls möglich, wird aber nicht gefördert.
Informationen:
Anmeldeformular Erwerb Führerschein (pdf 151 KB)