Regionalbauernverband RBV Döbeln – Oschatz e. V.
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16.09.2011

Abstandsregelungen zu Gewässern bei der Ausbringung von Dünge-

Abstandsregelungen zu Gewässern bei der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
Im vergangenen Jahr trat zum 1. März das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft. Neu eingefügt wurde der Paragraph 38 - Gewässerrandstreifen.
Das neue WHG erforderte die Überarbeitung des Sächsischen Wassergesetzes, auch der Paragraph 50 - Uferbereiche, Gewässerrandstreifen - wurde rechtsbereinigt.
Nach wie vor ist im Gewässerrandstreifen in einer Breite von fünf Metern die Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten.
Neu ist, dass der fünf Meter Bereich ab Böschungsoberkante bzw. wenn diese fehlt ab der Linie des mittleren Hochwasserstandes beginnt.
Aufgrund des Unkrautdrucks, der auf vielen Schlägen herrscht, ist es oftmals nicht sinnvoll einen Schlag bis zur Böschungsoberkante zu bestellen.
Der fünf Meter Bereich bringt bei konventioneller Bewirtschaftung durch Verunkrautung und fehlende Düngung ohnehin deutlich weniger Ertrag und Ernteerschwernisse. Günstiger ist hier die Anlage eines Grünstreifens, der gemäht oder gemulcht werden kann und evtl. kann eine Förderung nach der RL AuW dafür genutzt werden.
Anbei erhalten Sie die entsprechend der aktuellen wasserrechtlichen Regelungen überarbeiteten Abbildungen der Düngebroschüre (Seite 16), die den neuen Sachverhalt darstellen.
Die Regelungen der Düngeverordnung gelten unverändert weiter und sind in den Abbildungen ebenfalls dargestellt, wobei die in Abbildung 2 aufgeführten Anwendungsvorgaben der DüV nur für stark geneigte Ackerflächen gelten.

Neueinstieg in das Agrarumweltprogramm und in die Förderung des ökologischen Landbaus 2012Förderung der stoffeintragsminimierenden Bewirtschaftung
Um das hohe Niveau der umweltgerechten Landbewirtschaftung in Sachsen weiter auszubauen, wird die Neuantragstellung 2012 für das Agrarumweltprogramm (S-, Gund A-Maßnahmen) ermöglicht. Ausgenommen davon bleibt die Teichförderung (TMaßnahmen).
Wer in Erwägung zieht, in 2012 erstmals stoffeintragsminimierende Bewirtschaftungsmaßnahmen
(S-Maßnahmen) durchzuführen und dafür Fördermittel zu beantragen, muss bis zum 14. Oktober 2011 eine Vorankündigung zum Antrag UM 2012 zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen (UM) bei den zuständigen Außenstellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abgeben (LfULG). Die Vorankündigung ist auch von den Landwirten fristgemäß einzureichen, die bereits in einer laufenden Verpflichtung sind.
Antragsformulare und Merkblätter, sowie weitere Informationen zur Förderrichtlinie sind im Internet eingestellt:
http:/www.smul.sachsen.de/foerderung/94.htm

Gefördert werden können:
- Ansaat von Zwischenfrüchten (S1)
- Ansaat von Untersaaten (S2)
- Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung / Direktsaat (S3)
- Anlage von Grünstreifen auf dem Ackerland (S 5)
- Anwendung bodenschonender Produktionsverfahren des Ackerfutterbaus (S 6)
- Biotechnische Maßnahmen im Obst- und Weinbau (S4).


WICHTIGER HINWEIS:
Ein Neueinstieg in das Agrarumweltprogramm ist möglich, die Förderung steht aber – wie bei allen Fördermaßnahmen – unter der Bedingung, dass Haushaltsmittel verfügbar sind. Dies bedeutet, dass für Antragsteller, die neu in Maßnahmen
einsteigen wollen und zum 15. Mai 2012 Anträge auf Förderung von stoffeintragsminimierenden Bewirtschaftungsmaßnahmen (S-Maßnahmen) sowie naturschutzgerechten Acker- und Grünlandmaßnahmen (A- und G-Maßnahmen) stellen,
ab 2016 ggf. keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass ein sanktionsloser Ausstieg oder ein Umstieg in neue Maßnahmen ab 2014 nicht möglich sein sollten, müssen diese Antragsteller die Bewirtschaftungsauflagen und die Förderkriterien im letzen Jahr des Verpflichtungszeitraums von fünf Jahren ohne finanziellen Ausgleich einhalten, soweit die zu erwartenden Übergangsregelungen der EU nicht etwas anderes vorsehen.
Dies gilt gleichermaßen für neue Antragsteller und Antragsteller, die Maßnahmen neu hinzunehmen wollen.

Förderung des Ökologischen Landbaus Im Bereich des ökologischen Landbaus wird es für Betriebe, die ihre Bewirtschaftung auf ökologische Produktionsweisen umstellen wollen, im nächsten Jahr weiterhin die Möglichkeit geben, in die Förderung des ökologischen Landbaus neu einzusteigen. Der
positiven Entwicklung im Öko-Landbau wird dadurch Rechnung getragen.
Landwirte, die eine erstmalige Beantragung nach der RL AuW/2007 Teil A für Ö-Maßnahmen (Öko-Landbau) in 2012 beabsichtigen, haben daher jetzt die Möglichkeit,
ihre betriebliche Neuorientierung zu planen und den Betrieb sowie die anstehenden Anbauentscheidungen entsprechend auszurichten.
Für Landwirte, deren Verpflichtungen 2012 enden, wird die Möglichkeit eingeräumt, die Verpflichtungen bis zum Ablauf der Förderperiode zu verlängern.
Der Verpflichtungszeitraum würde auf insgesamt 7 Jahre bis zum 14.05.2014 verlängert werden.



Link:  
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/94.htm



Informationen:  
Abbildung-1----AbstandesregelungGewaesser_neu.jpg (jpg 267 KB)
Abbildung-2---stark-geneigte-AF_-neu.jpg (jpg 353 KB)



RBV Torgau e.V.  I  Schkeuditzer Straße 80  I  04509 Delitzsch  I  Telefon: 034202 / 53123  I  kbv.delitzsch-torgau@t-online.de